Tornadoeinsätze beim G8-Gipfel werden untersucht

Die Folgen des G8-Gipfels beschäftigen uns weiter. Eigentlich sollten uns die Inhalte der Treffen der sieben Industriestaaten und Russland beschäftigen. Aber das ist leider ein wenig in den Hintergrund getreten. So wurden auch nicht wirklich bemerkenswerte Ergebnisse erzielt.

Was jedoch weiter von Interesse ist, sind die Tornadoeinsätze der Bundeswehr am 5. Juni in und um Reddelich.

Nicht nur, dass diese Einsätze erfolgten, nein, auch die Sicherheitshöhe von 150 m wurden unterschritten. Das Ministerium verstrickt sich derzeit jedoch in Widersprüche. Bei einer Anfrage vom Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele wurde noch behauptet, dass die Flughöhe nicht unterschritten wurde.

Nun sollen Konsequenzen für die Piloten folgen. Es stellt sich die Frage, ob die Piloten auf Anweisung so gehandelt haben oder ob die Flughöhe bewusst unterschritten werden sollte, um bessere Bilder der Demonstrationen erhalten zu können.

Laut Minister Jung ist der Einsatz durch Artikel 35 des GG gedeckt gewesen. Dieser Artikel besagt:

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte andere Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte andere Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.

Die Demonstrationen in Reddelich und Umgebung gehören meines Erachtens nicht zu einer Naturkatastrophe oder einem Unglücksfall.

Hans-Christian Ströbele will über die Fraktion oder durch Protestler eine Verfassungsklage einreichen.

2 Kommentare

  1. Meines Wissens beruht der EInsatz der Tornados - die im inneren ja beispielsweise richtigerweise bei der Suche nach Vermissten eingesetzt werden - mit Absatz 1 des Artikels, der von allen Behörden Amtshilfe einfordert. Aber ich werde mich auch nochmal genauer allgemein mit dieser Frage beschäftigen, denn sicherlich muss die Auslegung des GG durch das Verfassungsgericht hier herangezogen werden… wenn die Zeit dies mal zulässt ;)

  2. Der Vollständigkeit halber schreibe ich auch noch mal den Abs. 1 hier herein.

    (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

    Daraus geht aber noch nicht hervor, dass die Tornadoeinsätze damit gerechtfertigt sind. Ich bin mal gespannt, wie sich diese Angelegenheit entwickelt. Und natürlich auch auf Deine Recherchen ;o)


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Der Beitrag wurde am 20. Juni 2007 um 22:39 veröffentlicht und wurde in der Kategorie Politik gespeichert. Du kannst Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen TrackBack auf deiner Seite einrichten.