Höhere Hürden für Klagen von Hartz-IV-Betroffenen

In den Abendstunden des 21. Februar 2008 hat der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN die Sozialgerichtsgesetzgebung drastisch verändert, so dass künftig erst ab einem Streitwert von 750 Euro überhaupt geklagt werden darf. Zu diesem Vorgang sowie zu den Auswirkungen auf Hartz-IV-Betroffene in Sachsen erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion Dr. Dietmar Pellmann:

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Dass die Regierungskoalition im Bundestag klammheimlich das Sozialgerichtsgesetz geändert hat, ist ein Skandal. Anstatt endlich zu bekennen, dass Hartz IV gescheitert ist und zu einem dramatischen Anstieg der Armut geführt hat, wird der Druck auf Betroffene weiter erhöht. Schon die Einstiegsschwelle für Klagen von bislang 500 Euro war insbesondere für auf Arbeitslosengeld II Angewiesene eine hohe Hürde. Wenn nun Klagen erst ab 750 Euro überhaupt möglich sind, werden Widerstandsrechte von Betroffenen nicht nur erheblich weiter eingeschränkt, sondern geradezu mit Füßen getreten.

Begründet wird dieser Willkürakt mit dem Verweis auf die angeblich nicht mehr zu bewältigende Klageflut. In der Tat haben die Klagen auch vor sächsischen Sozialgerichten enorm zugenommen. So geht aus den Antworten der Staatsregierung auf mehr als 20 von mir gestellte Anfragen (Siehe Landtagsdrucksachen 4/10856 bis 4/10860) hervor, dass sich die Klagen im Geltungsbereich des SGB II bei sächsischen Sozialgerichten 2007 gegenüber dem Vorjahr mit 11.264 fast verdoppelt haben. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer hatte sich ebenfalls erhöht und lag im vergangenen Jahr bei mehr als 8 Monaten. Deshalb hatte der Präsident des Landessozialgerichtes Sachsen schon vor Wochen zu Recht kritisiert, dass viel zu wenige Richter und Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Ganz offensichtlich kommt die Neuregelung des Sozialgerichtsgesetzes der sächsischen Staatsregierung geradezu entgegen, denn Proteste ihrerseits waren bislang nicht zu vernehmen und sind wohl auch kaum zu erwarten. Bewusst wird in Kauf genommen, dass künftig immer weniger Menschen, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind, den Klageweg beschreiten können. Damit sind sie auch dann, wenn ihnen offenkundiges Unrecht widerfährt, zur Untätigkeit verdammt und werden wichtiger Grundrechte beraubt.

Pressemitteilung via DIE LINKE


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Der Beitrag wurde am 23. Februar 2008 um 14:47 veröffentlicht und wurde in der Kategorie Externe Pressemitteilungen, Politik gespeichert. Du kannst Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen TrackBack auf deiner Seite einrichten.