Der Staat, die Gesellschaft und die Rechten
Noch so sehr lange beschäftige ich mich nicht mit den Inhalten des Antifaschismus´. Bisher handelte und argumentierte ich nach einem allgemein gültigen Bild, welches man durch den Geschichtsunterricht vermittelt bekommen hat. So etwas wie die Nazis darf es nicht mehr geben!
Soweit zu gut bzw. schlecht. Durch die Initiative-Links und die Zusammenarbeit mit dem Bündnis gegen Rechts setze ich mich ein wenig detaillierter mit diesem Thema auseinander. Nicht zuletzt nach der von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichen Studie „Ein Blick in die Mitte, zur Entstehung rechtsextremer und demokratischer Einstellung in Deutschland“ bin ich hellhörig geworden,
Die derzeitige politische Ignoranz zu diesem Thema schafft den Nährboden zum aufkeimenden Faschismus. Menschen haben Existenzängste, glauben nicht mehr an unsere Demokratie und finden keinen Ausweg mehr. Nur zu gerne lauschen sie den wohlwollenden Klängen rechter Parteien, wie z.B. pro Gelsenkirchen. Argumentativ, sofern man das sagen kann, fischen rechte Parteien und Organisationen an den Knackpunkten der fehlgeschlagenen Sozialpolitik. Sie versprechen, sich gegen das eigentliche Übel einzusetzen. Das ist ganz besonders der Moscheebau und der aufkeimende Islamismus.
Woher die soziale Schieflage tatsächlich kommt wird von den Rechten schlicht weg unterschlagen. Wer empfindet Manager, die jedwede Möglichkeit auslassen, Steuern zu bezahlen, als unsozial? Da steckt viel zu viel Politik und Wirtschaftsdenken drin. Demnach ist es einfacher, sich gegen einen Moscheebau um die Ecke zu stellen. Und schon haben wir wieder einen Sozialstaat. Kling das übertrieben? So funktioniert die Strategie der Rechten.
Nun frage ich mich, wie unser Rechtssystem mit der Entwicklung der neuen Rechten umgeht?
Hier nur drei Beispiele:
Im letzten Jahr, genau genommen am 9. Juni 2007, wurde eine Gruppe von Schauspielern in Halberstadt von Neonazis überfallen. Dabei sind Zähne abgebrochen, Augen verletzt, Rippen geprellt worden und nicht unerwähnt lassen möchte ich die psychischen Schäden, wie Angstzustände, etc.
Die Polizei hat eingeräumt, dass es verschiedene Pannen gegeben hat. Diese hatten zur Folge, dass die Tat nicht konkret nachgewiesen werden konnte. Nun sei der Satz angebracht: „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten). Aber macht es eine Straftat, ausgeführt augenscheinlich von Tätern aus der Neonaziszene, ungeschehen, wenn Pannen der Grund für die Urteilsfindung sind?
Es sollten acht Täter gewesen sein, vier wurden angeklagt. Viele Passanten standen herum und haben nichts getan. Anderenfalls hätten die vier weiteren Neonazis vielleicht auch noch Dingfest gemacht werden können. Das Gericht urteilte letztendlich, dass drei der vier Angeklagten straffrei davon kommen. Nur einer erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren.
Was ich jedoch explizit hervorheben möchte ist, dass diese Sache nicht als eine rechtsextremistische Tat zu sehen ist, obwohl selbst die Polizei die Täter der Neonazi-Szene zuordnet.
Nun zum nächsten Fall:
Amerikaner brutal zusammengeschlagen:
Im Dezember 2007 wurde in Gelsenkirchen ein amerikanischer Gast, der nur seine Freundin besuchen wollte, bei McDonalds brutal zusammengeschlagen. Vorangegangen ist eine Auseinandersetzung mit einem Mann, der den Amerikaner mit „scheiß Engländer“ beschimpfte. Beim versuch der Freundin, diese Situation zu beschwichtigen geschah jedoch das Gegenteil. Der Mann hob den rechten Arm und rief „Heil Hitler!“. Der Amerikaner wies den Mann darauf hin, dass dies in Deutschland verboten sei. Die Situation eskalierte in so fern, als dass der Amerikaner mit einem Kopfstoß zu Boden gestoßen wurde. Dabei trat der Täter noch weiter auf ihn ein. Der Amerikaner kam ins Krankenhaus und musste wegen einer komplizierten Beinverletzung zwei mal operiert werden.
Wieder schritt aus dem Restaurant niemand ein. Alle guckten weg. Niemand bediente sein Handy, um die Polizei zu alarmieren!
In der Pressemitteilung der Polizei vom 20.12.2007 wurde folgendes Zitiert:
„Der fremde Mann, er verstand ihn offensichtlich, nahm daraufhin sein Handy und reichte es dem Amerikaner mit den Worten: ´Ruf doch die Bullen, Heil Hitler!´“
Der „Hitler-Gruß“ ist gemäß §86a des Strafgesetzbuches strafbar:
„§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
- Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3)§ 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.”
Der Täter stellte sich der Polizei und begründete, dass er unter Alkoholeinfluss stand, als er diese Tat begangen habe.
Das genügte der Polizei anscheinend, dieser Tat keinem rechtsradikalen Hintergrund zuzuschreiben. Ich möchte noch mal auf den oben genannten Artikel 86a hinweisen.
Zitat aus der Pressemeldung der Polizei vom 21.12.2008:
“Die Polizei hat die Tat aufgeklärt. Nach der Vernehmung des Tatverdächtigen und weiteren Ermittlungen besteht offensichtlich kein rechtsextremistischer Hintergrund.”
Patje vom Bündnis ´90/Die Grünen und von der Initiative-Links hat dazu einen treffenden Leserbrief an die WAZ geschrieben.
Und nun zum 3. und jüngsten Fall:
Islamfeindliches Video im Internet:
Im Juni 2008 ist ein junges Pärchen dahingehend auffällig geworden, als dass sie ein islamfeindliches Video bei Youtube online gestellt haben. Unglücklicherweise kamen diese beiden auch wieder aus Gelsenkirchen. Einer der Täter bekennt sich dazu islamfeindlich zu sein.
„In Gelsenkirchen wurden der Mann und die Frau erkannt. Auf Grund welcher Vorgeschichte, dazu wollte der Leitende Staatsanwalt keine Angaben machen.”
Die Vorgeschichte hätte aber durchaus interessiert, da, und jetzt kommt wieder ein mal der Clou: Diese Tat keinen rechtsextremen Hintergrund hat!
Was bedeuten diese drei Fälle?
Es sind nur drei Fälle, die mir aufgefallen sind. Sicherlich gibt es noch viel mehr Straftaten, die rechtsmotiviert sind aber von unserem Rechtsstaat (welch Wortspiel) nicht erkannt werden (wollen?).
Beim Bundeskriminalamt werden Taten statistisch gewertet. Ich habe mir im letzten Jahr die Mühe gemacht und die Zahlen in einer Tabelle zusammengefasst. Diese Tabelle werde ich weiterhin führen und immer aktualisieren. Ich werde sie im Anschluss an diesen Text noch mal ins Internet stellen.
Letztens hatte ich eine Diskussion mit einem (SPD-)Stadtrat aus Gelsenkirchen. Ich sprach ihn darauf hin an, dass wir immer mehr rechte Straftaten zu vermelden hätten und dass die Entwicklung durchaus nicht zu ignorieren ist. Er belächelte mich nur und meinte, dass es das zu „seiner Zeit“ ja auch schon gegeben hätte. Pro Gelsenkirchen und „Freunde“ wären keine Konkurrenz.
Da haben wir den Salat! Politiker in Gelsenkirchen denken nur in Wahlperioden und stellen fest, dass rechte Parteien (noch) keine Konkurrenz sind. Was aber, wenn wir die jetzigen Zeichen verschlafen? Ich wies ihn darauf hin, dass es in 10 Jahren wahrscheinlich zu spät sein könnte, sich für Antifaschismus einzusetzen.
- Wenn rechtsmotivierte Straftaten geschickt aus den Statistiken ferngehalten werden
- Wenn Verantwortliche in den Parteien die Situation nicht ernst nehmen
- Wenn rechtes Denken dagegen in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist


