Höhere Hürden für Klagen von Hartz-IV-Betroffenen

23. Februar 2008 um 14:47 Uhr

In den Abendstunden des 21. Februar 2008 hat der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN die Sozialgerichtsgesetzgebung drastisch verändert, so dass künftig erst ab einem Streitwert von 750 Euro überhaupt geklagt werden darf. Zu diesem Vorgang sowie zu den Auswirkungen auf Hartz-IV-Betroffene in Sachsen erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion Dr. Dietmar Pellmann:

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Quelle

Dass die Regierungskoalition im Bundestag klammheimlich das Sozialgerichtsgesetz geändert hat, ist ein Skandal. Anstatt endlich zu bekennen, dass Hartz IV gescheitert ist und zu einem dramatischen Anstieg der Armut geführt hat, wird der Druck auf Betroffene weiter erhöht. Schon die Einstiegsschwelle für Klagen von bislang 500 Euro war insbesondere für auf Arbeitslosengeld II Angewiesene eine hohe Hürde. Wenn nun Klagen erst ab 750 Euro überhaupt möglich sind, werden Widerstandsrechte von Betroffenen nicht nur erheblich weiter eingeschränkt, sondern geradezu mit Füßen getreten.

Begründet wird dieser Willkürakt mit dem Verweis auf die angeblich nicht mehr zu bewältigende Klageflut. In der Tat haben die Klagen auch vor sächsischen Sozialgerichten enorm zugenommen. So geht aus den Antworten der Staatsregierung auf mehr als 20 von mir gestellte Anfragen (Siehe Landtagsdrucksachen 4/10856 bis 4/10860) hervor, dass sich die Klagen im Geltungsbereich des SGB II bei sächsischen Sozialgerichten 2007 gegenüber dem Vorjahr mit 11.264 fast verdoppelt haben. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer hatte sich ebenfalls erhöht und lag im vergangenen Jahr bei mehr als 8 Monaten. Deshalb hatte der Präsident des Landessozialgerichtes Sachsen schon vor Wochen zu Recht kritisiert, dass viel zu wenige Richter und Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Ganz offensichtlich kommt die Neuregelung des Sozialgerichtsgesetzes der sächsischen Staatsregierung geradezu entgegen, denn Proteste ihrerseits waren bislang nicht zu vernehmen und sind wohl auch kaum zu erwarten. Bewusst wird in Kauf genommen, dass künftig immer weniger Menschen, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind, den Klageweg beschreiten können. Damit sind sie auch dann, wenn ihnen offenkundiges Unrecht widerfährt, zur Untätigkeit verdammt und werden wichtiger Grundrechte beraubt.

Pressemitteilung via DIE LINKE

NPD-Fraktion boykottiert Gedenkminute

3. Februar 2008 um 13:31 Uhr

Pressemitteilung der Linksjugend [’solid]:

NPD-Fraktion boykottiert Gedenkminute – Linksjugend [’solid] fordert Verbot von NPD

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern weigerten sich die sechs Abgeordneten der NPD in dieser Woche zu einer Gedenkminute an die Opfer des Nationalsozialismus aufzustehen. Dazu erklärt Tamara Keuer, Landessprecherin der Linksjugend [’solid] – nrw:

Anlässlich des 75. Jahrestags der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler bat die SPD-Landtagspräsidentin die Abgeordneten, sich für eine Gedenkminute an die Opfer des Faschismus zu erheben. Die NPD weigerte sich jedoch strikt dagegen und blieb einfach sitzen. Infolgedessen wurde die Sitzung für eine Stunde unterbrochen, in der sich die Fraktionschefs von SPD, CDU, Linke und FDP darüber berieten, ob das ignorante Verhalten der NPD nach der Geschäftsordnung sanktioniert werden könnte.

Tamara Keuer, Landessprecherin der Linksjugend [’solid] – nrw, fordert daher Sanktionen: “Das Verhalten der NPD ist schier unfassbar! Hier sieht man erneut, wie gerechtfertigt ein Verbot der Partei wäre. Es ist nicht zu verantworten, dass die NPD ihre faschistischen Ansichten auch in den öffentlichen Körperschaften verbreitet.” Die Linksjugend [’solid] - nrw setze sich daher für ein generelles Verbot der NPD ein. “Wir kritisieren hier außerdem das Verhalten der Landtagspräsidentin”, so die Landessprecherin. “Erst wird die Sitzung für eine Stunde unterbrochen, dann wird kommentarlos fortgefahren.”